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AusländerInnen- und Asylrecht, Völkerrecht

Asyl (von griechisch ásylon, Unverletzliches, Freistatt) Asyl im Sinn von Schutz vor Verfolgung, selbst für Verbrecher, ist bereitsfür das Griechenland der Antike bezeugt; Verfolgten wurde in heiligenBezirken, also Tempeln, zum Teil auch in Städten (z. B. innerhalb derStadtmauern von Athen) Schutz gewährt. Die Römer dagegen lehnten die Praxisdes Asyls weitgehend ab, da es mit ihrer Staatsauffassung kollidierte. Vordem Hintergrund der Erfahrungen mit dem deutschen Faschismus undNationalsozialismus wurde dem Recht auf Schutz vor politischer Verfolgungund Zuflucht sowohl völkerrechtlich als auch in Deutschland (zumindest inder Theorie) eine große Wichtigkeit zugemessen. Im 20. Jahrhundertentwickelten sich z.T. die diplomatischen Vertretungen zu zentralen und notwendigenZufluchtstätten für politisch Verfolgte.

Allerdings erkennt die Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zu etlichen anderen Staaten dieAsylantragstellung in ihren diplomatischen Vertretungen im Ausland nicht an und die Schutz suchende Person muss es zunächst aus eigener Kraft schaffen,bis nach Deutschland zu kommen, um hier einen Asylantrag zu stellen.

 DasAsylrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland ein an sich grundgesetzlich geschützter Anspruch (Art. 16 und 16 a GG), der jedoch erheblicheEinschränkungen sowohl durch einfache Gesetze als auch in der Praxiserfährt. Der Begriff "politisch verfolgt", womit grundsätzlich zunächststaatliche Verfolgung gemeint ist, bedeutet allgemein, dass jemand wegenseiner ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung gefährdet ist. Durch das Zuwanderungsgesetz, welches am 01.01.05in Kraft getreten ist, wurde nunmehr auch die Verfolgung aufgrund desGeschlechts und unter bestimmten Voraussetzungen durch so genannte nicht staatliche Akteure aufgenommen.Das Asylrecht, das Verfahren, der Rechtstatus während des Verfahrens, vorund nach einer Anerkennung oder Ablehnung sowie die damit verbundenenweiteren sozialen und sonstigen Rechte sind inzahlreichen unterschiedlichen Gesetzen geregelt, welche sich, genauso wie die Praxis, aber an den völkerrechtlichen Verpflichtungen (z.B.Genfer Flüchtlingskonvention / GFK,Europäische Menschenrechtskonvention/ EMRK etc.) messen lassen müssen.

Auf diesem Rechtsgebiet sind wir insbesondere auf die Regionen:

*      Türkei, Irak, Syrien, Iran und Naher Osten spezialisiert. Wir vertreten auch viele Kurdinnen und Kurden aus diesen Ländern.

*      Zugleich gehören frauenspezifische Verfolgungsgründe sowie

Extremtraumatisierung nach Folter- und Kriegserlebnissen zu den Arbeitsschwerpunkten unseres Büros.

Aufenthaltsgesetz (Teil des „Zuwanderungsgesetzes“)

Einreise, Aufenthalt, die unterschiedlichen Aufenthaltstitel, Rechte und Pflichten,Aufenthaltsbeendigung sowie Ordnungswidrigkeiten und Straftaten allerMenschen ohne deutschen Pass sind im Kern im Aufenthaltsgesetz geregelt. DieAufenthaltstitel (befristete Aufenthaltserlaubnis und unbefristeteNiederlassungserlaubnis) sind dabei kategorisiert nach unterschiedlichen

Aufenthaltszwecken: Studium und Ausbildung, Familienzusammenführung, Arbeits- undErwerbsmigration (eigentlich nur für Hochqualifizierte und Unternehmer), humanitäre Gründe sowie Art der Aufenthaltstitel wegen Flüchtlings- und Asylanerkennung.

Nach wie vor existiert die so genannte Duldung für ausreisepflichtigeMenschen, die jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Die Duldung hat einen nahezu rechtlosen Zustand, auch die sozialen Rechte betreffend, zur Folge.

Soziale Rechte

Abhängig vom Zweck des Aufenthalts, bzw. der Art des Titels sind auch die mit dem Aufenthalt verbundenen Rechte (z.B. Arbeitserlaubnis, ALG II, BAFÖG, Kinder- und Erziehungsgeld, Wohnsitzbeschränkungen, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe etc.) stark unterschiedlich ausgestaltet und in etlichen zusätzlichen Gesetzen geregelt.

Im Zusammenhang mit diesen Rechtsgebieten werden wir umfassend für Sie tätig. Hierzu gehört:

  • Umfassende und ausführliche Beratung

  • Vertretung und Begleitung in Asylverfahren ("Bundesamt für Migration und Flüchtlinge")

  • Vertretung in Asylwiderrufsverfahren

  • Vertretung in Einbürgerungsverfahren

  • Vertretung gegenüber Ausländer- und Sozialbehörden, Kindergeldkassen,Job Center etc

  • Vertretung bei den Verwaltungs- und Sozialgerichten (aller Instanzen)

  • Vertretung in Auslieferungsverfahren

  • Hilfestellung bei Anzeigenerstattung wegen Folter, unmenschlicher Behandlung und anderer Menschenrechtsverletzungen

  • Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

hermanns@rajus.org