Anzeigen wegen Folter/ Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Im IRG ist ebenfalls die Rechthilfe bezüglich Zeuginnen und Zeugen geregelt. Dies ist zum Beispiel dann von Bedeutung, wenn Menschen nach ihrer Flucht versuchen, Folter oder andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen durch Anzeige in ihrem Heimatstaat strafrechtlich verfolgen zu lassen.
Auf diesem Gebiet arbeiten wir insbesondere mit Anwältinnen und Anwälten in der Türkei zusammen und erstatten über diese auf Wunsch Anzeige gegen die Folterer, falls die Taten noch nicht verjährt sind und Unterlagen über die Folgen (z.B. ärztliche Atteste und Stellungnahmen auch bezüglich der psychischen Folgen der Tat) vorliegen. Werden Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren eingeleitet, kann die betroffene Person im Wege der Rechtshilfe vor einem ersuchten Gericht in der Bundesrepublik Deutschland als Zeugin vernommen werden. Nach ergebnisloser Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges im Herkunftsland ist sodann eine Individualbeschwerde zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte denkbar.
- Hilfestellung bei Anzeigenerstattung wegen Folter, unmenschlicher Behandlung und anderer Menschenrechtsverletzungen
- Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte