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Vereinsrecht

Das Vereinsrecht ist in verschiedenen Gesetzen geregelt. Der Verein ist  ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss mehrerer Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Da die Verfassung das Grundrecht, einen Verein zu gründen, nur Deutschen zubilligt (so genanntes Deutschengrundrecht) müssen Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend nicht deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind, eine zusätzliche Anmeldung zwecks Überprüfung beim LKA vornehmen. Ein Verein wird „eingetragener Verein“, d.h., erhält den Zusatz e.V. durch Anmeldung und Eintragung in das Vereinsregister. Hierzu müssen zunächst mindestens sieben Gründungsmitglieder die Gründungsversammlung durchführen und sich auf eine Vereinssatzung einigen, welche bestimmte Mindestanforderungen erfüllen muß. Ein eingetragener Verein kann erhebliche Steuervergünstigungen erhalten, wenn er durch das Finanzamt als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt wird. Vereinszwecke, welchen die Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit zuerkannt werden kann, sind durch Allgemeinbegriffe geregelt. Der Satzung müssen sich möglichst genau die beabsichtigten Vereinszwecke und hierauf ausgerichtete Vereinstätigkeiten entnehmen lassen. Es existieren etliche Steuerbesonderheiten. Der Verein kann auch Arbeitgeber sein. Rechte und Pflichten nach außen und der Vereinsmitglieder untereinander sind z.T. gesetzlich geregelt und werden z.T. durch die Satzung konkretisiert.  Auf dem Gebiet des Vereinsrechts bieten wir folgende Tätigkeiten an:

  • Umfassende Beratung und Besprechung vor Vereinsgründung

  • Ausarbeitung und Entwurf von Vereinssatzungen im Hinblick auf die Eintragung in das Vereinsregister und die Anerkennung von Steuervergünstigungen

  • Vorabbesprechung des Satzungsentwurfs mit dem Finanzamt hinsichtlich der Steuerbegünstigung

  • Teilnahme an der Gründungsversammlung und Ausarbeitung der notwendigen Unterlagen zur Vereinsanmeldung

  • Vertretung außergerichtlicher und gerichtlicher Art bei Vereinsverboten

 

hermanns@rajus.org