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Einbürgerung/ Staatsangehörigkeit
Die Voraussetzungen, unter denen eine Einbürgerung in Betracht kommt odeunter welchen ein in der Bundesrepublik Deutschland geborenes Kind vonGeburt an die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, sind im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. Die notwendige Dauer des vorherigen erlaubten Aufenthalts hängt vom Status ab und ist z.B. bei mit deutschen Staatsangehörigen verheirateten Menschen oder Asylberechtigten geringer. Nach achten Jahren erlaubten Voraufenthalts besteht allgemein ein Anspruch auf Einbürgerung, wenn die sonstigen Voraussetzungen (Einkommen, deutsche Sprachkenntnisse, keine (erheblichen) Vorstrafen etc.) erfüllt sind.
Im Zusammenhang mit diesen Rechtsgebieten werden wir umfassend für Sie tätig. Hierzu gehört:
- Vertretung in Einbürgerungsverfahren, Beratung, Vertretung vor Behörden und Gerichten
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