Verkehrsrecht
Zum Verkehrsrecht zählen das Straßenverkehrsrecht, zu dem die Regelungen zur Fahrerlaubnis und die Straf- und Bußgeldvorschriften bei Rechtsverstößen von Verkehrsteilnehmern gehören, und das Verkehrszivilrecht, das alle zivilrechtlichen Aspekte der Folgen und Abwicklung eines Verkehrsunfalls von Autofahrerinnen und Autofahrern, Radfahrerinnen und Radfahrern oder Fußgängerinnen und Fußgängern umfasst. Besonderer Aufmerksamkeit bedarf die Verwicklung von Kindern, FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen als potentiell Schwächeren in Verkehrsunfälle. Zu diesen Personengruppen hat sich eine umfassende Rechtsprechung herausgebildet, welche entsprechende Beachtung finden muß.
Unsere Tätigkeiten im Straßenverkehrsrecht und Verkehrszivilrecht umfassen u.a.
· Beratung und Vertretung in Verkehrsstraf-und Ordnungswidrigkeitenverfahren
· Beratung und Vertretung in Bußgeld- oder Strafverfahren im mit Zusammenhang einem (drohenden) Führerscheinentzug oder Fahrverbot
· dieKorrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung
· das Geltendmachen und Einklagen von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen, z.B. Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert bei Totalschäden, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten, Kosten der Sachverständigengutachten etc.
das Geltendmachen und Einklagen von Schmerzensgeld und damit verbundenen Ansprüchen, wenn Sie bei einem Verkehrsunfall als Autofahrer/-in, Fahrradfahrer/-in oder Fußgänger/-in verletzt worden sind oder von Ansprüchen, wenn eine nahe Angehörige/ ein naher Angehöriger in einem Verkehrsunfalls getötet wurde